Für gesetzlich Versicherte biete ich Psychotherapieüber das sogenannte „Kostenerstattungsverfahren“ an.
Viele Personen, die einen Therapieplatz suchen, machen die Erfahrung, dass sie keinen Behandlungsplatz bei einem Therapeuten oder einer Therapeutin mit Kassenzulassung finden, oder es Wartezeiten von vielen Monaten gibt.
In diesem Fall kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Das heißt, bei approbierten Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen, die nicht über einen Kassensitz verfügen, aber die selbe Qualifikation haben und die zeitnah einen freien Behandlungsplatz zur Verfügung stellen können.
Denn jede Person, die an einer psychischen Erkrankung leidet, hat ein Recht auf eine schnelle und kompetente Behandlung.
Die notwendigen Unterlagen stelle ich für Sie bereit und erläutere Ihnen im Erstgespräch oder am Telefon den Ablauf. Ich unterstütze Sie bei der Antragsstellung!
In folgendem Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Kostenerstattung: http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf