Vor Beginn einer Einzeltherapie werden 3-5 probatorische Sitzungen durchgeführt. Im Rahmen der Vorgespräche wird eine ausführliche Anamnese erhoben, weiterhin dienen die Vorgespräche einer umfassenden diagnostischen Abklärung.
Der Therapeut informiert den Patienten im Rahmen der Vorgespräche über die für ihn geeigneten Therapieverfahren, geplanten psychologischen Interventionen und Behandlungsmaßnahmen.
Eine Kurzzeittherapie kann 12 bis 25 Stunden, eine Langzeittherapie kann bis zu 80 Stunden umfassen. Die Dauer einer verhaltenstherapeutischen Psychotherapie beträgt durchschnittlich 25 bis 45 Stunden. Voraussetzung ist eine gute Therapiemotivation und eine tragfähige therapeutische Beziehung.
Bei umschriebenen Fragestellungen (z. B. Schwellensituationen mit einer gravierenden Veränderung der beruflichen oder persönlichen Lebensumstände wie Renteneintritt, Auszug der Kinder, Arbeitsplatzumsetzungen oder belastende Arbeitsumstände) kann ein Stundenkontingent von 5 bis 10 Stunden effektiv und entlastend sein.
Einzelsitzungen a 50 Minuten werden mit 120 Euro berechnet. Auf Wunsch biete ich Doppelstunden a 100 Minuten an.
Probatorische Sitzungen sind bei privaten Kassen in der Regel nicht genehmigungspflichtig und werden übernommen. Einzeltherapien sind antragspflichtig und können je nach Vertrag übernommen werden.
Terminabsage
Sie können einen Termin nicht wahrnehmen? Dann bitte ich Sie, mich frühzeitig zu benachrichtigen und vereinbarte Termine spätestens 3 Werktage vorher abzusagen.
Absagen am gleichen Tag und die Nichtwahrnehmung einer Stunde wird mit einem Ausfallhonorar von 90 € berechnet.
Lebenssituation verbessern und sich wohlfühlen
Falls Sie Interesse an Psychotherapie oder Beratung haben, nehmen Sie mit mir Kontakt auf und wir vereinbaren dann zunächst ein Erstgespräch, das dem gegenseitigen Kennenlernen und einem ersten Überblick über das Anliegen und den Ablauf dient.
So unterschiedlich wie die Anliegen, mit denen Klientinnen und Klienten zu mir kommen, kann auch die Anzahl unserer gemeinsamen Gespräche sein. Manchmal reicht bereits eine Sitzung, in anderen Fällen sind mehrere Treffen sinnvoll (in der Regel zwischen 3 und 10). Sie können dabei von Sitzung zu Sitzung entscheiden, ob Sie noch einmal kommen möchten.
In der Regel dauert eine Sitzung 50 Minuten. Manchmal ist es allerdings sinnvoll, ein längeres Gespräch zu führen. Ich biete daher auf Wunsch und nach Absprache auch längere Termine an.
Eine Therapiesitzung von 50 Minuten kostet 90,- Euro (Heilbehandlungen sind umsatzsteuerbefreit). Beratung und Coaching kosten je 110,- Euro für 60 Minuten (inkl. Umsatzsteuer). Sprechen Sie mich an, wenn Sie in einer finanziell angespannten Situation sind, in Ausnahmefällen kann ich Ihnen einen günstigeren Tarif anbieten.
Für gesetzlich Versicherte biete ich Psychotherapieüber das sogenannte „Kostenerstattungsverfahren“ an.
Viele Personen, die einen Therapieplatz suchen, machen die Erfahrung, dass sie keinen Behandlungsplatz bei einem Therapeuten oder einer Therapeutin mit Kassenzulassung finden, oder es Wartezeiten von vielen Monaten gibt.
In diesem Fall kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Das heißt, bei approbierten Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen, die nicht über einen Kassensitz verfügen, aber die selbe Qualifikation haben und die zeitnah einen freien Behandlungsplatz zur Verfügung stellen können.
Denn jede Person, die an einer psychischen Erkrankung leidet, hat ein Recht auf eine schnelle und kompetente Behandlung.
Die notwendigen Unterlagen stelle ich für Sie bereit und erläutere Ihnen im Erstgespräch oder am Telefon den Ablauf. Ich unterstütze Sie bei der Antragsstellung!
Informieren Sie sich bei Ihrem Sacharbeiter und lassen Sie sich dann die Kostenübernahmen schriftlich bestätigen. Die Behandlung wird in der Regel von den Kassen übernommen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten(GOP).
Manchmal gibt es Gründe, die Therapiekosten selbst zu übernehmen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten(GOP).
Terminabsage
Sie können einen Termin nicht wahrnehmen? Dann bitte ich Sie, mich frühzeitig zu benachrichtigen und vereinbarte Termine spätestens 3 Werktage vorher abzusagen.
Absagen am gleichen Tag und die Nichtwahrnehmung einer Stunde wird mit einem Ausfallhonorar von 90 € berechnet.